Die Kampagne ist eröffnet

Ein Jubelbericht der Tagesschau von SRF vom 25. Juni zeigt: Die Abstimmungskampagne zum Rahmenabkommen mit der EU, den sogenannten «Bilateralen III», ist eröffnet.

Donnerstag, 25. Juni 2026. Die SRF-Tagesschau berichtet artig über einen neuen Bericht des Bundes zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Es ist eigentlich mehr eine bundesrätliche Verlautbarung als ein journalistischer Beitrag. Denn es gibt nur gute Nachrichten von oben zu vermelden. Kritisches Hinterfragen bleibt aus. Und so bekommen die Zuschauer Folgendes zu sehen und zu hören: Die Personenfreizügigkeit ist ein Segen. Dank ihr ist der Wohlstand in der Schweiz gewachsen, ein Verdrängungskampf auf dem Arbeitsmarkt zulasten der Einheimischen konnte die hohe Behörde in Bern nicht feststellen und die Zugewanderten sind sowieso fleissiger als die Einheimischen. Es gibt also keinen Grund für Beschwerden.

Um der Verlautbarung eine journalistische Note zu verleihen, holt SRF noch zwei O-Töne ein, allerdings von zwei Befürwortern der Rahmenverträge zwischen der Schweiz und der EU. Fürs Protokoll darf der Gewerkschafter für wenige Sekunden, aber ganz harmlos die Lohnfrage und das Kaufkraft-Narrativ der SP ansprechen, und der Arbeitgebervertreter darf ein paar abgetragene Floskeln zum Dichtestress vortragen, ohne jedoch auch nur den geringsten Zweifel am Segen der Zuwanderung aufkommen zu lassen. Über die Zukunft der direkten Demokratie oder die Zersiedelung der Landschaft, über die Überlastung der Infrastrukturen und den durch den Dichtestress zwangsläufig verstärkten Verdrängungskampf wird in dem Beitrag nicht gesprochen. Die Abstimmungskampagne zu den Rahmenverträgen ist eröffnet!

Das Boomer-Bashing geht weiter

Es ist Mode geworden, den Boomern für alle möglichen Probleme die Schuld zu geben. Sie sind angeblich faul, sitzen in zu grossen Wohnungen, überstimmen die Jungen oder beziehen zu hohe Renten. Solche Polemik zeigt, dass man über die echten Probleme der Wohlstandsgesellschaft nicht reden will.

Die Schweiz hat eine Krankheit. Nennen wir sie Morbus opulentiae, die Wohlstandskrankheit. Die wichtigsten Symptome lassen sich wie folgt beschreiben: wachsender Sozialstaat, wachsende Bürokratie, wachsender Staatshaushalt, wachsende Subventionen, steigende Steuern und Abgaben, wachsende Akademikerpopulation, hohe Zuwanderung und angeblicher Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit und Teilzeitboom.

Statt effektive Therapien für diese Symptomatik zu suchen, moralisiert man lieber. Schuld sind die Alten, die Boomer. Sie werden regelmässig als Sündenbock auf den Jahrmarkt der politischen Eitelkeiten gezerrt. Sie sässen in zu grossen Wohnungen, seien faul, bezögen zu viel Rente und installierten eine «Gerontokratie», heisst es dann. Gerade eben hat der Think Tank Avenir Suisse wieder einmal festgestellt, dass die Alten bei den Abstimmungen das Sagen haben. Neu ist diese Erkenntnis nicht; sie ist sozusagen eine alte Kamelle.

Den Alten daraus einen Strick zu drehen ist allerdings verfehlt. Die Alten können nichts dafür, wenn 70 Prozent der 25- bis 39-Jährigen bei Wahlen und Abstimmungen fernbleiben. Les absents ont tort, die Abwesenden haben unrecht, lautet ein weises Wort. Will heissen: Wer nicht da ist, ist im Nachteil, weil er den anderen das Handeln überlässt. Im konkreten Fall der Stimmbeteiligung fusst dieses «Unrecht» auf einem freien Entscheid. Es gehört zu einer freiheitlichen Gesellschaft, mit den Konsequenzen des eigenen Tuns oder Unterlassens zu leben.

Allein der allumfassende Sozialstaat empfindet die Eigenverantwortung als Zumutung und hebelt sie konsequent aus. Die schon oft diskutierte Gewichtung der Stimmkraft nach Altersgruppen zulasten der Alten ist typisch für dieses Sozialstaatdenken. Es ist wie mit dem boomenden Nachteilsausgleich in den Schulen und an den Universitäten: Man löst Probleme nicht, sondern schüttet sie mit noch mehr Umverteilung zu.

Ebenso verfehlt ist die jüngst getätigte Feststellung des Arbeitgeberverbands, die wahren Teilzeit-Künstler seien die über 50-Jährigen, nicht die Jungen. Nun ist es aber ein gewaltiger Unterschied, ob man nach 30 intensiven Berufsjahren etwas kürzertritt oder ob man als Teenager bereits die Lehre in Teilzeit beginnen will – eine Forderung, die inzwischen viele Lehrbetriebe von Bewerbern zu hören bekommen.

Teilzeit ist aber nicht zuletzt ein Akademikerphänomen, das räumt auch der Arbeitgeberverband ein. Das bedeutet: Die Löhne sind offenbar so hoch, dass man als junger Akademiker gar nie Vollzeit arbeiten muss. Wächst die Akademikerpopulation, dürfte also auch die Teilzeit bei den Jüngeren zunehmen. Und weil Akademiker wegen der guten Löhne und den angenehmen Bedingungen gerne beim Staat arbeiten, dürfte auch das Staatspersonal wachsen und mit ihm die Bürokratie, während nichtakademische Berufe erodieren und Gewerbler auf dem freien Markt unter dem Bürokratieboom ächzen. Hatte das alles nicht einmal ein berühmter österreichischer Ökonom trefflich vorausgesagt?

Teilzeit ist auch deshalb insbesondere bei Akademikern so beliebt, weil sie der Staat gezielt fördert. Wer durch eine Reduktion des Arbeitspensums weniger verdient, zahlt dank der Progression auch viel weniger Steuern, erhält dafür Zuschüsse für Kita und Prämienverbilligungen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer! Umverteilung ist nicht die Lösung, sie ist das Problem.

Von der Demokratie zum Versorgerstaat

Demokratische Entscheide sind immer eine Güterabwägung. An ihnen lässt sich ablesen, was eine Gesellschaft mehrheitlich gerade für wichtig hält und was nicht. Zurzeit stecken Freiheit und Selbstbestimmung in einer Krise, während Sicherheit und Versorgerstaat an Wert gewinnen. Sind die Menschen freiheitsmüde geworden?

Die definitive Analyse zur Abstimmung vom 14. Juni über die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative steht noch aus. Gleichwohl lässt sich schon jetzt eine Tendenz bestätigen, die sich schon länger abzeichnet. Sicherheit ist der Mehrheit wichtiger als Freiheit und Selbstbestimmung. Man mag es in unserer Wohlstandsgesellschaft nicht gern anstrengend oder unbequem, riskant schon gar nicht. Deshalb funktionieren Abstimmungskampagnen gut, wenn sie Reformen mit Angstszenarien bekämpfen.

Schon bei den Voten zu den SRG-Gebühren, zur 13. AHV-Rente und zur Widerspruchslösung bei der Organspende hat sich dieses Grundrauschen manifestiert. In einer materiell satten, aber geopolitisch verunsicherten Welt werden Sicherheit und Versorgung offenbar höher gewichtet als Freiheit und Eigenverantwortung. Man hat schliesslich viel zu verlieren und reagiert sensibel auf Chaosdrohungen.

Das Ja zur Widerspruchslösung vom Mai 2022 sticht da besonders heraus: Aus schierer Angst, man könnte möglicherweise selber mal auf einer Warteliste für ein Spenderorgan stehen, war eine Mehrheit von 60 Prozent bereit, die Hoheit über den eigenen Körper dem Staat abzutreten. Fortan ist der eigene Körper eigentlich nur noch eine staatliche Leihgabe. Dieses Votum steht interessanterweise in krassem Gegensatz zur Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Abstimmung nur ein winziger Teil der Bevölkerung einen Spenderausweis bei sich trug, und dies trotz massiver staatlicher Kampagnen. Das heisst: Man wünscht offenbar, dass einem der Staat schwierige Entscheide fürsorgerisch abnimmt, selbst wenn sie höchstpersönlich sind.

Dieser tiefe Glaube an den Segen des Versorgerstaats kommt auch im Ja zur 13. AHV-Rente und im Nein zur Senkung der SRG-Gebühren zum Ausdruck. Für «geregelte Verhältnisse» ist man ist gerne bereit, Geld und Selbstbestimmung preiszugeben. Diese Gemütslage dürfte auch bei der Abstimmung über die sogenannten «Bilateralen III», die EU-Rahmenverträge, bestimmend sein. Es wird schwer werden, den Wert der direkten Demokratie gegen die Verheissungen und sozialen Versprechen der «geregelten Verhältnisse» zu verteidigen. Denn mit der Demokratie ist es wie mit der Gesundheit: Erst wenn sie weg ist, tut es weh.

Der Ungeist der Gesetze

Muss man die Verträge zwischen der Schweiz und der EU wirklich selber lesen, um sie beurteilen zu können? Nein. Es reicht, wenn man sich den Geist der Gesetze zu Gemüte führt und sich wie ein Kriminalist fragt: cui bono – wem zum Vorteil?

Die offizielle Schweiz sowie die meisten Wirtschaftsverbände und Parteien wollen das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen der «Bilateralen III» mit ungezählten Paragraphen und Rechtsakten regeln. Für den juristisch nicht spezialisierten Teil der Bevölkerung ist dieses monströse Vertragswerk unverständlich, und wie die Paragraphen dereinst einmal von Richtern ausgelegt würden, ist für Laien – die die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung stellen – unergründlich. Man fühlt sich mit diesen Verträgen ein bisschen in die Zeit vor Luther zurückversetzt, als allein der Klerus wusste und interpretierte, was in der Bibel stand – nach dem Motto: Wissen ist Macht. Richter und Bürokraten sind der neue Klerus einer überregulierten Welt.

Allein diese Tatsache zeigt, dass es sich bei dem Vertragspaket um ein undemokratisches Projekt der politischen Elite handelt. Solche kryptischen Vertragswerke zielen geradezu darauf ab, den mit den Wirtschaftsspitzen bestens vernetzten Behörden die Instrumente in die Hand zu geben, um an der Bevölkerung vorbei zu regieren, sie durch übertriebene gesetzliche Komplexität von politischen Prozessen fernzuhalten und damit die Demokratie abzubauen und die Macht von Richtern, Politikern und Beamten auszubauen. Das sind keine guten Aussichten, nicht für Europa, nicht für die Schweiz.

Dass zu viele und insbesondere unnötige Gesetze schlecht sind für eine Gesellschaft, ist keine neue Erkenntnis. Berühmt geworden ist ein Satz, der dem französischen Aufklärer Montesquieu zugeschrieben wird: «Wenn ein Gesetz nicht notwendig ist, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.» So zumindest wird das französische Original, das etwas anders klingt, zugespitzt übersetzt («De l’esprit des lois», Buch 29). Laut Montesquieu bedrohen überflüssige Gesetze den Rechtsstaat, weil sie die wirklich wichtigen Gesetze abwerten. Sie bereiten den Boden für Tyrannei und Willkür, bedrohen die bürgerlichen Freiheiten, fördern die Bürokratie und die Respektlosigkeit gegenüber dem Rechtsstaat. Man kann ihm kaum widersprechen.

Montesquieu war nicht der erste, der den Ungeist der Gesetze erkannte. Der römische Historiker Tacitus beobachtete mit Blick auf die Degeneration des (römischen) Rechtsstaats, dass der korrupteste aller Staaten die meisten Gesetze hat: corruptissima re publica plurimae leges («Annalen», Buch 3). Ein guter Staat mit tugendhaften Bürgern (boni mores) braucht laut Tacitus nur wenige Gesetze. Viele Gesetze hingegen sind für ihn kein Charakteristikum eines «starken Staates», sondern im Gegenteil ein Symptom des allgemeinen Sittenzerfalls. Ein Staat, der so viele Gesetze braucht, hat seine innere Bindungskraft, seinen Sinn für gemeinsame Werte und Sitten verloren. Damit hat sich der Staat selber verloren, denn ohne gemeinsamen Wertekanon ist er ohne Zweck.

Auch jenseits von Europa und schon einige Jahrhunderte vor Tacitus steht Gesetzesflut für Niedergang und Degeneration. Im «Daodejing», sozusagen der Bibel des Daoismus, nimmt der chinesische Autor die Ansichten von Tacitus und Montesquieu schon im 4. Jahrhundert v. Chr. vorweg: «Je mehr Gesetze und Befehle erlassen werden, desto mehr Diebe und Räuber gibt es», heisst es in Kapitel 57. Für den Autor stören Gesetze die natürliche Ordnung und schaffen überhaupt erst die Möglichkeit, kriminell zu werden und Regeln für eigene Zwecke zu missbrauchen oder zu umgehen. Man darf also werweissen, was Montesquieu, Tacitus und der Autor des «Daodejing» – gemäss Legende ein Mann namens Laozi – von den «Bilateralen III» und ihren politischen Unterstützern gehalten hätten; ziemlich sicher nicht viel.

Alles für die AHV

Die AHV ist zu einer Art Nationalheiligtum geworden, das gnadenlos seinen Opferdienst einfordert. Wegen der AHV sollen wir mehr Kinder bekommen, länger arbeiten, mehr vom Lohn abgeben, höhere Steuern zahlen und nun auch noch die freie Zuwanderung zulassen. Muss der Mensch wirklich der AHV dienen oder sollte es nicht gerade umgekehrt sein?

Die AHV ist das sprichwörtliche Fass ohne Boden. Sie ist ein planwirtschaftliches, zentralistisches System, das sich von der liberalen Versicherungsidee längst entfernt hat und rechnerisch darauf angelegt ist, dass die Bevölkerung oder zumindest deren Produktivität andauernd wächst und nicht überaltert. Wo soll dieser Wachstumsimperativ hinführen, wenn man ein paar Jahrzehnte weiterdenkt, zumal alle Wohlstandsgesellschaften sinkende Geburtenraten haben? Wird die Schweiz auch mal 24 Millionen Einwohner haben wie der Inselstaat Taiwan, der ungefähr über die gleiche Fläche wie die Schweiz verfügt? Und wäre die AHV dann saniert? Wohl kaum. Denn die Zuwanderer werden auch alt und haben auch weniger Kinder. Das Finanzierungsproblem der AHV ist ihrem Mechanismus geschuldet.

Trotz all ihren Mängeln und Ungerechtigkeiten ist die AHV zu einer Art Nationalheiligtum geworden. Und Heiligtümer verlangen ihren Opferdienst. Für die AHV sollen wir also mehr Kinder bekommen. Weil sich das selbst in autoritären Staaten nur schlecht befehlen lässt, müssen wir halt länger arbeiten, mehr vom Lohn abgeben, höhere Steuern zahlen und neuerdings auch die mehr oder weniger unregulierte Zuwanderung zulassen. Das ist ein wahrlich hoher Preis, der für dieses «Sozialwerk» zu bezahlen ist. Es stellt sich die Frage, ob der Mensch der AHV zu dienen hat, oder ob es nicht genau umgekehrt sein müsste.

Der schweizerische Souverän hatte im wirtschaftlich angespannten Jahr 1931 ein feines Gespür für diese Problematik und lehnte die sogenannte «Lex Schulthess» zur Einführung der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV deutlich und gegen den Willen des politischen Establishments ab. Föderalistische und staatspolitische Bedenken spielten dabei eine wesentliche Rolle. Die Frage war: Was kann man privat regeln und was ist Staatsaufgabe? Schliesslich gab es damals bereits privatwirtschaftliche Vorsorgemodelle. Offensichtlich hatte der Geist des Subsidiaritätsprinzips damals noch eine gewisse Kraft und man sah nicht allen Segen im Zentralstaat. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wendete sich das Blatt.

Und nun treibt uns die AHV voran. Sie wirkt still und dennoch mächtig. Vielleicht versteht man ihre Wirkungsweise nicht bis ins Detail, aber man spürt die Schwingungen des wachsenden Sozial- und Steuerstaats intuitiv. Ob eine höhere Geburtenrate die AHV retten könnte? Fraglich! Denn der Trend zur Teilzeitarbeit bei den Jungen ist auch eine Reaktion darauf, dass vom Lohn der Arbeit immer weniger übrigbleibt.