Mandelmilch ist auch eine Milch!

Die Bauernlobby eilt von Erfolg zu Erfolg. Neuerdings muss alles, was im Lebensmittelhandel «Milch» genannt wird, aus einem Euter kommen. Das Wort Mandelmilch zum Beispiel wird verboten, obwohl es nachweislich seit dem 13. Jahrhundert in der deutschen Sprache verwendet wird.

Die Bauernlobby hat die Instanzen fest im Griff. Gerade eben sind die Bauern beim «Entlastungspaket» wieder einmal so gut wie ungeschoren davongekommen. Es ist nicht das erste Mal, dass man bei der Landwirtschaft explizit nicht spart. Denn Politiker sind schwach und die Bauerlobby kämpft um ihre Pfründen und Privilegien wie eine Löwin.

Fast gleichzeitig gehen die Bauern in einem zweiten Fall als Sieger hervor, diesmal nicht in Bern, sondern in Lausanne. Das Bundesgericht hat entschieden, dass alles, was im Lebensmittelhandel «Milch» geheissen wird, aus einem Euter gemolken werden muss (Ausnahme: Kokosmilch).

Die Milchbauern haben jetzt also sozusagen das Copyright für das Wort «Milch». Die Begriffe Mandel- oder Hafermilch sind verboten. Die zuständige Bundesbehörde nennt es Stärkung des Konsumentenschutzes, weil sie wie die Bundesrichter in Lausanne davon ausgeht, dass die Konsumenten zu doof sind, um im Laden Kuhmilch von Hafermilch zu unterscheiden. Im wahren Leben ist dieses Urteil aber nichts anderes als ein weiteres, wenn auch verkleidetes Vorrecht für die ohnehin schon über die Massen geschützte und gestützte heimische Milchproduktion.

Im Fall der Mandelmilch ist dieses Urteil besonders stossend. Denn der Begriff Mandelmilch ist in der deutschsprachigen Literatur bereits seit dem 13. Jahrhundert gebräuchlich. Er erscheint erstmals um das Jahr 1220/30 im Artusroman Diu Crône (Die Krone) des bayerisch-österreichischen Dichters Heinrich von dem Türlin. Diese frühe Erwähnung der «mandulmilch» in einer vollständig erhaltenen Handschrift zeugt davon, dass Mandelmilch schon damals ein fester Bestandteil mitteleuropäischer Ernährung war.

Wem das noch nicht reicht, um die lange Tradition der Mandelmilch nördlich der Alpen zu anerkennen, dem sei «Das Buoch von guoter Spise» empfohlen, das erste richtige Kochbuch in deutscher Sprache von 1350. Hier sind unzählige Rezepte zu finden, in denen Mandelmilch («mandilmilch») als zentrale Zutat verwendet wird, zum Beispiel für das zu dieser Zeit beliebte «Weissessen» (Blancmanger) oder für Mandelkäse oder Mandel-Ziger. Wer in diesem Werk stöbert, sieht, dass Mandelmilch aus der spätmittelalterlichen Küche nicht wegzudenken war, besonders zur Fastenzeit. Ausserdem galt sie als besonders gesund und war auch länger haltbar als Kuh- und Ziegenmilch.

Dass dieses Wort nun aus den Regalen der Supermärkte verbannt wird, ist zumindest kulturhistorisch in keiner Weise zu rechtfertigen. Das zeigt sich übrigens auch daran, dass im italienischen Sprachraum, wo die Mandelmilch «latte di mandorla» heisst und auch heute noch ganz besonders beliebt ist, auch immer noch latte di mandorla heissen darf.

Konzernverantwortung? Konsumentenverantwortung!

Bei der Forderung nach mehr Konzernverantwortung geht es nicht um die Förderung von Moral und guten Taten, sondern um die Demontage der Marktwirtschaft, den Ausbau des staatlichen Dirigismus und die Stärkung linksgrüner NGOs samt ihren Anwaltskanzleien.

Der angeblich bürgerliche Bundesrat will die Schweizer Wirtschaft mit einem Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative einer strengen Lieferkettendirektive unterwerfen. Er tut dies, obwohl die erste Konzernverantwortungsinitiative vor sechs Jahren abgelehnt wurde. Das hat Bundesrat Beat Jans (SP) an einer Pressekonferenz vor wenigen Tagen verkündet. Seine neckische Freude darüber, dass jetzt wieder überall die «orangen Fahnen» der vermeintlichen Weltverbesserer an den Hausfassaden hängen, konnte oder wollte er bei dem Pressetermin nicht verbergen. Endlich geht es den bösen Grosskonzernen an den Kragen! Dass diese einen Grossteil des Bundeshaushaltes finanzieren – egal! Hauptsache, der Bundesrat kann die eigene gute Gesinnung zelebrieren. Und wenn die Rechnung für diese moralische Selbstüberhöhung erst noch die anderen bezahlen müssen – umso besser!

Die bundesrätliche Version der Konzernverantwortungsidee ist nicht besser als die beiden Initiativen, die ihr Pate standen. Denn das Konzept der Konzernverantwortung ist grundsätzlich scheinheilig. Es will nicht die Welt retten, sondern den Kapitalismus überwinden, den staatlichen Dirigismus befördern und die Macht der mit Steuergeld gefütterten sogenannten NGOs samt ihrer Rechtskanzleien ausbauen. Das Umwelt- und Menschenrechtsnarrativ ist nur das Vehikel für diese Neuauflage des alten Klassenkampfs.

Scheinheilig ist das Konzept der Konzernverantwortung auch deshalb, weil es die Konsumentenverantwortung gänzlich ignoriert. Dabei gäbe es ohne Konsum überhaupt keine «Konzerne». «Konzerne» sind nämlich kein Selbstzweck. Sie stellen das her, was am Markt von den Konsumenten nachgefragt wird. Wer es also wirklich ernst meint mit der Umwelt und den Menschenrechten, müsste die Konsumenten mindestens ebenso in die Pflicht nehmen.

Doch das tun Linke und der Bundesrat nicht. Lieber schieben sie den Schwarzen Peter den Konzernen zu, was belegt, dass es ihnen mit ihrem Umwelt- und Menschenrechtspathos nicht ernst ist. Der Staat ist mithin der stärkste Förderer des privaten Konsums. Was sind die gigantischen Sozialtransfers im Rahmen von Renten, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Prämienverbilligungen, Krippensubventionen und Ähnlichem anderes als direkte und indirekte Subventionen des privaten Konsums? Wer die Krankenkassenprämie oder die Kinderkrippe nicht selber zahlen muss, kann das gesparte Geld im Shoppingcenter oder für Strandferien verprassen. Die Shoppingcenter und Reiseveranstalter freut's!

Weil «Konzerne» im Unterschied zu den Konsumenten keine Stimmbürger sind, kann man sie als Politiker ohne Angst vor der nächsten Wahl an den Pranger stellen und gegen sie Stimmung machen. Wer die Marktwirtschaft aber ein bisschen versteht, weiss: Am Schluss bezahlt immer der Konsument die Zeche; auch für schlechte Politik.