Direkte Demokratie als Folklore

Gewiss: Man kann ja sagen zum Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU, wie dies die meisten Parteien und Wirtschaftsverbände und die Mehrheit des Bundesrates tun. Wer aber ja sagt zu den Verträgen mit der EU, sagt auch tschüss zu einer Schweiz, in der Volk und Stände der Souverän sind. Denn das einzigartige halbdirektdemokratische und föderalistische System der Schweiz, welches wesentlich für unseren Wohlstand verantwortlich ist, verkäme mit diesen Verträgen weitgehend zur Folklore.

Der unberechenbare und gelegentlich – aus der Sicht der Eliten – widerborstige Souverän würde über weite Strecken entweder entmachtet, oder sein demokratischer Wille würde im Streitfall von Richtern relativiert oder überstimmt, wie es bereits heute im Bereich der Menschenrechtsauslegung der Fall ist; man denke an das Urteil zugunsten der Klimaseniorinnen; es gäbe noch viele weitere Beispiele.

Egal, auf welcher Seite man steht: Das Ja oder Nein zum Vertragswerk mit der EU ist für die Schweiz und ihre Bevölkerung eine Schicksalsfrage. Fokussiert man auf das Politische - und nur das soll hier Thema sein -, geht es um viel mehr als nur darum, ob wir auch künftig noch zu Sachfragen oder Verfassungsbestimmungen abstimmen dürfen. Es geht um das Staatsverständnis schlechthin, also um die Frage: Wer ist überhaupt der Staat? Und ist das Volk der Chef oder sind es die Behörden? Haben die Behörden dem Volk zu dienen oder ist es gerade umgekehrt? Es geht um die politische Identität der genossenschaftlich organisierten, föderalistischen Schweiz inmitten eines Konglomerats von Staaten, die in ihrem Staatsverständnis noch immer durch ihr monarchisches Erbe und den zentralistischen Paternalismus des 19. Jahrhunderts geprägt sind.

Die direktdemokratischen Instrumente der Schweiz haben neben ihrer technischen auch eine zivilisatorische Funktion. Eine schweizerische Volksabstimmung ist eben nicht nur einfach ein «Plebiszit», wie es ausländische Journalisten, die das Schweizer System nicht verstehen, gerne taxieren. Sie ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Selbstverständnisses und eines über viele Jahrzehnte gewachsenen und gepflegten Wunsches der Bevölkerung, sich möglichst weitgehend selber zu regieren und zwar systematisch, nicht nur punktuell oder ausnahmsweise.

Diese Art der direkten Mitbestimmung zwingt die politischen Akteure im gesamten politischen Prozess dazu, stets den besten Kompromiss zu suchen – vergleichbar mit der permanenten Suche nach der besten Idee im freien Wettbewerb. Dieser Mechanismus bestimmt nicht nur einzelne Entscheide, sondern die gesamte politische Kultur in der Schweiz. Diese «Vernehmlassungsdemokratie» ist ein ausbalanciertes System, welches politische Entscheide der Vernunft und der Schwarmintelligenz der Bevölkerung anvertraut und nicht dem Gutdünken von Behörden, die aus ihren schicken Büropalästen heraus und an prunkvollen Konferenzen über die Köpfe ihrer Bevölkerung hinweg die Gesellschaft gestalten wollen. Die direkte Demokratie schweizerischer Prägung ist im Grunde nichts anderes als eine weitere Massnahme zur Gewaltentrennung und Machtteilung. Sie sorgt schon präventiv dafür, dass niemand in diesem Land auf verstiegene Ideen kommt; und wer es – wie die Juso mit ihren Erbschaftssteuerfantasien – doch tut, wird kaltgestellt.

Dass die Schweiz wohlhabend wurde, hat sehr viel mit ihren politischen Institutionen zu tun. Die politischen Eliten waren und sind in der Schweiz gezwungen, dem Volk kluge, sprich mehrheitsfähige Ideen zu unterbreiten. Legt man dieses zivilisierende Zaumzeug für die politischen Eliten auch nur teilweise ab, könnte das passieren, wovor Friedrich A. von Hayek schon in den 1940er Jahren in seinem berühmten Buch «Der Weg zur Knechtschaft» gewarnt hat: ein leiser, aber stetiger, durch immer mehr Steuern, Zwangsabgaben, Schulden, Regulierungen und Bürokratie beförderter Abstieg in die Unfreiheit.

Es geschah am 15. November 1315

Sie kamen am Dreikönigstag im Jahr 1314, und sie waren wütend. Sie, das sind die Schwyzer Landleute. An diesem Tag sollten sie den Marchenstreit, den schwelenden Konflikt um Weiderechte mit dem Kloster Einsiedeln, eskalieren lassen.

Mit Rammböcken und Beilen stürmten die Schwyzer die Klosterkirche, plünderten und verwüsteten alles, was nicht niet- und nagelfest war. Es war nicht der erste Gewaltexzess der Schwyzer. Sie hatten schon zuvor klösterliche Viehhöfe geplündert, Heu und Vieh geklaut, unerlaubt gerodet und Wiesen abgeweidet und sogar einen Klosterpächter aus Finstersee geraubt, um Lösegeld zu erpressen. Allerdings nicht ohne Grund: Den Schwyzern war schon mehrfach Vieh gepfändet worden und man hatte einige ihrer Alphütten abgebrannt. Der gewaltsame Konflikt um die Nutzung des Weidelands in der Schwyzer Landschaft hatte damals schon eine über 200 Jahre lange Geschichte.

Um 1300 spitzte sich die Lage zu. Die Grosspächter des Klosters, das die Habsburger als Schutzherren hatte, intensivierten ihre Viehwirtschaft und stellten von Klein- auf Grossvieh um. Kühe, Rinder und Pferde brachten dem Kloster mehr Ertrag als Schafe und Ziegen, die die Viehwirtschaft bis dahin geprägt hatten. Doch Grossvieh braucht auch mehr Futter und Platz. Das provozierte den Zorn der Schwyzer Schafzüchter und Ziegenhirten. Überdies waren die Schwyzer verbittert wegen des Kirchenbanns, der wegen der Fehde über sie verhängt worden war.

Genaues weiss man zwar nicht, aber es ist gut möglich, dass der Marchenstreit auch die Ursache für die Schlacht am Morgarten war, die am 15. November 1315 stattfand. So will es eine von mehreren Hypothesen. Als Schutzherren von Einsiedeln, so die Annahme, konnten die Habsburger den Frevel am Kloster nicht dulden und sandten den 25 Jahre alten Herzog Leopold (1290-1326), den Bruder von König Friedrich dem Schönen, mit einem Gefolge nach Schwyz.

Vielleicht war es aber auch anders. In jener Zeit war es unerlässlich, Machtansprüche durch Prunk und persönliche Präsenz zu markieren. Es ist deshalb denkbar, dass sich der habsburgische Aufritt gar nicht gegen die Schwyzer richtete, sondern gegen den Grafen Werner von Homburg. Als Sohn der Gräfin Elisabeth von Rapperswil erhob Werner nämlich seinerseits den Anspruch, rechtmässiger Schutzherr des Klosters Einsiedeln zu sein. Schutzherr eines reichen Klosters zu sein, war ein einträgliches Geschäft.

Eine dritte These stellt die Morgartenschlacht in den Kontext des erbitterten Thronstreits zwischen dem Habsburger Friedrich dem Schönen und seinem Rivalen Ludwig dem Bayern. Die Schwyzer hatten sich in diesem Machtkampf auf die Seite des Bayern geschlagen, denn der Wittelsbacher hatte der Waldstätte mehr Freiheiten zugesichert als der Habsburger.

Wie auch immer es war – dass Leopold mit seinem Gefolge am 15. November 1315 von der habsburgischen Stadt Zug kommend durchs Ägerital Richtung Sattel zog, ist unbestritten. Was dann bei der Schornen am Südende des Ägerisees genau geschah, ist Legende.

Und diese Legende hat alles, was es für eine gute Geschichte braucht: ein hehres Motiv, einen Bösewicht, einen wackeren Landammann, seine tapfere Ehefrau, loyale Mitstreiter, einen edlen Ritter aus dem Feindeslager, der die Seiten wechselt, einen weisen Hofnarren, der seinen eigenen Herrn vorführt und ein Happy End, das der Gerechtigkeit Genüge tut. Morgarten ist mangels harter Fakten mehr literarisches als historisches Ereignis; es ist eine Parabel über Gut und Böse, Freiheit und Heldenmut, Unterdrückung und Widerstand, Zusammenhalt, Stolz und Selbstbehauptung. Und als solche hat sie das historische Ereignis um mehr als 700 Jahre überlebt und ist bis heute von zentraler Bedeutung für die Geschichte und das Selbstverständnis der Schweizer.

Bei all den historischen Unsicherheiten ist der Schauplatz des Geschehens bekannt. Allerdings war das Gelände vor 700 Jahren unwegsamer als heute. Der Seespiegel war höher. Die Uferzone war sumpfig, überall gab es grössere und kleinere Tümpel. Der Weg war schmal, so dass sich Leopolds Tross vermutlich in einer langen Kolonne bewegte. Bei der Schornen, wo heute die Schlachtkapelle steht, führte der Weg damals wahrscheinlich in einer Linkskurve hinauf in Richtung der Flur Schafstetten kurz vor der Ortschaft Sattel. Für die Schwyzer war das ein idealer Ort für einen Hinterhalt.

Mit Baumstämmen versperrten sie den Weg, mit rollenden Steinen machten sie die Pferde scheu. Ein Rückzug war unter diesen Bedingungen unmöglich. Es ist denkbar, dass ein Teil des habsburgischen Gefolges in den Tümpeln unterging, wie es in späteren Chroniken dargestellt wird. Ein zweiter Zugriff erfolgte etwas weiter nördlich beim natürlichen Engpass Tschuppelen. Dort kamen im Jahr 2015 bei einer wissenschaftlich begleiteten Suche Dolche, Pfeilspitzen und ein kleiner Münzschatz zutage, die aus der Zeit um 1315 stammen könnten; ein direkter Zusammenhang dieser Objekte mit der legendären Schlacht ist jedoch nicht nachgewiesen.

Einen Monat nach der Schlacht, am 9. Dezember 1315, schloss Schwyz mit Uri und Unterwalden in Brunnen ein Bündnis, den Bundes- oder Morgartenbrief. Die Schlacht am Morgarten wird im Bündnis aber nicht erwähnt. 1318 endete der Kleinkrieg. Habsburg gewährte Schwyz, Uri und Unterwalden einen Waffenstillstand, der mehrfach verlängert wurde. Auch hier wird Morgarten nicht erwähnt. Der Marchenstreit wurde 1350 beigelegt. Die Schlacht am Morgarten hatte also keinen weiteren unmittelbaren Einfluss auf die Geschicke der Schweiz. Man hätte sie vergessen können.

Doch das Gegenteil war der Fall, als Geschichtsschreiber ab dem 15. Jahrhundert damit begannen, die Geschehnisse am Morgarten dichterisch auszuformen. Allen voran war es der Glarner Staatsmann und Forscher Aegidius Tschudi (1505-1572), der den Morgartenstoff zu einem Mythos formte. Dass diese starke Geschichte seither weiterlebt und bis heute immer wieder neu fasziniert, spricht für die dramaturgische Meisterschaft dieses Universalgelehrten. Daran wird auch die nüchterne und oft säuerlich wirkende Skepsis moderner Historiker nichts ändern.

Und was ist eigentlich aus Leopold, dem Verlierer von Morgarten, geworden? Er lebte noch gute zehn Jahre und starb 36-jährig 1326 in Strassburg – nicht etwa den Heldentod, sondern wahrscheinlich an einem Herzleiden. Vergessen ging er in seiner Familie nicht. Am 28. Februar 1838 wurde er auf Geheiss von Kaiser Franz Josef I. höchstselbst in die Liste der „berühmtesten, zur immerwährenden Nacheiferung würdiger Kriegsfürsten und Feldherren Österreichs“ aufgenommen – Morgarten hin oder her. Aber wollen wir wirklich, dass ihm einer nacheifert?