Die Schweiz habe ein fundamentales Interesse an geregelten Verhältnissen mit der EU, lautet das zentrale Argument derjenigen, die die neuen Verträge zwischen der Schweiz und der EU begrüssen. Das stimmt zwar. Nur: Diese Verträge sind das genaue Gegenteil von geregelten Verhältnissen.
Die Verträge mit der EU sind eine Katze im Sack. Und diese Katze trägt den Namen „dynamische Rechtsübernahme“. Was das konkret bedeutet, ist unbekannt. Auch die flammenden Befürworter der Verträge wissen es nicht, weil sie keine Hellseher sind und nicht in die Zukunft schauen können. Die dynamisch zu übernehmenden Regeln würden von einer fernen bürokratischen Elite mit schwacher demokratischer Legitimation ersonnen und der Schweiz und ihrer Bevölkerung aufgepfropft.
Würde die Schweiz diesen Anweisungen zum Beispiel mit einem Referendum nicht gehorchen, würde sie mit Ausgleichsmassnahmen bestraft. Deren Inhalt und Natur sind ebenfalls unbekannt. Man darf wohl davon ausgehen, dass es eine Art Geldbussen wären, denn die EU-Länder brauchen enorme Geldsummen, um ihre sozialen Versprechen, mit denen sie Wahlkampf betreiben, einzulösen. Wie man auf die Idee kommen kann, in Zusammenhang mit den sogenannten „Bilateralen III“ von „geregelten Verhältnissen“ zu sprechen, ist vor diesem Hintergrund nicht nachzuvollziehen.
Im Prinzip stellt sich aus Schweizer Perspektive eine ganz einfache Frage. Würde man als Privatmensch einen Vertrag unterschreiben, dessen künftigen Inhalt man nicht kennt und bei dem man nicht mitentscheiden, sondern allenfalls mit beraten kann? Diese Frage stellte sich und seinen Ratskollegen im Ständerat vergangene Woche der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder, seines Zeichens Rechtsanwalt und Notar. Von geregelten Verhältnissen müsste er von Berufs wegen also etwas verstehen. Und so kam er zum Schluss: Nie würde er selber einen solchen Vertrag unterschreiben. Er empfahl deshalb Nichteintreten. Es gehe hier nicht primär um einen Wirtschaftsvertrag, betonte er, sondern um die Frage, wer in der Schweiz Recht setzt. Eine „dynamische Rechtsübernahme“ werde die Souveränität der Schweiz samt ihrer föderalen und direktdemokratischen Struktur „mit den Jahren zerstören.“
Rieder ist mit dieser Einschätzung nicht allein. Zahlreiche weitere berufene Stimmen aus Politik und Wissenschaft zweifeln zurecht an der Qualität der versprochenen „geregelten Verhältnisse“. Einer von ihnen im Ständerat war diese Woche der Zuger Ständerat Peter Hegglin (Mitte), der gemäss eigener Aussage den „Bilateralen III“ anfänglich eher zustimmend gegenüberstand, nun aber für Nichteintreten stimmen wollte. Eine Rolle spielte bei diesem Meinungsumschwung offenbar das Buch „Verträge mit Tücken“. In dem von der Progress Foundation herausgegebenen Band ist eine Reihe von Beiträgen, Kommentaren und Interviews versammelt, die die Juristin und NZZ-Redaktorin Katharina Fontana zu den EU-Verträgen geschrieben hat. Das Bändchen ist in diesem Blog bereits vorgestellt worden und sei allen Interessierten noch einmal ans Herz gelegt. Es ist eine kritisch-nüchterne, gut geschriebene und erhellende Interpretationshilfe für Begriffe wie „dynamische Rechtsübernahme“ oder „geregelte Verhältnisse“, Begriffe, die nicht einfach Wörter, sondern politisches Programm sind.