Präambeln von Verfassungsdokumenten verraten viel über die Staatsidee, die einem Land oder einer supranationalen Organisation zugrunde liegt. Ein Vergleich der Schweizer Präambel mit derjenigen der EU lässt sich so beschreiben: majestätische EU, republikanische Schweiz.
Wer sich die Frage stellt, ob die Schweiz mit ihrer genossenschaftlichen Staatsidee mental, historisch und kulturell überhaupt zur EU passt und ob sie deshalb einem Rahmenabkommen zustimmen soll, dem sei die Lektüre der Präambeln der jeweiligen Verfassungen empfohlen.
Beginnen wir mit dem «Vertrag über die EU», eine Art EU-Verfassung. Das Dokument in seiner Fassung vom 7. Juni 2016, greifbar über die Plattform EUR-Lex, beginnt wie folgt und zwar in Versalien:
«SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN REPUBLIK, SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT IRLANDS, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND
ENTSCHLOSSEN, den mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften eingeleiteten Prozess der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben…»
Könige, Königinnen und andere erlauchte Staatsoberhäupter haben also beschlossen, wie Europa gestaltet wird.
In der Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Stand 3. März 2024, greifbar über die Plattform Fedlex, lautet die Präambel etwas anders, nämlich so und ohne Versalien:
«Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizer Volk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:…»
Das Volk und die Kantone bestimmen also, wie der Schweizer Staat gestaltet werden soll.
Ob es weise ist, wenn sich die Schweiz dem «majestätischen» System der EU institutionell anschliesst, entscheidet in der Schweiz kein König, sondern dank der direkten Demokratie der Souverän, also Volk und Stände, falls das Ständemehr zugelassen wird.
Dass die politischen und bürokratischen Eliten der Schweiz grossmehrheitlich für die EU-Verträge sind, mag sich küchentischpsychologisch vielleicht so erklären: Wollten wir als Kinder nicht alle mal Prinz oder Prinzessin sein und über andere befehlen? Manche begleitet dieser Kindheitswunsch offenbar ein ganzes Leben lang.